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Produktpiraterie

Produktpiraterie in Deutschland hat erschreckende Ausmaße angenommen und spürbar wirtschaftliche Auswirkungen. Sie bedroht insbesondere die Unternehmen der Investitionsgüterindustrie (Maschinen- und Anlagenbau, Automobilindustrie, Medizintechnik etc.), die sich durch FuE-Investitionen Wettbewerbsvorteile erarbeiten, verursacht Milliardenschäden und den Verlust von zehntausenden Arbeitsplätzen.

Gefälscht wird in allen Bereichen: Software, Uhren, Bekleidung, Medikamente, Autoteile bis hin zu kompletten Kraftfahrzeugen. Auch Ersatzteile von Maschinen und Investitionsgütern werden kopiert.

Als ProduktpiraterieProduktfälschung oder Markenpiraterie wird das Nachbauen von Produkten bezeichnet, mit dem Ziel, an dem wirtschaftlichen Erfolg einer Original-Ware teilzunehmen. Dabei werden Urheberrechten, Geschmacksmustern, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes, Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Verletzungen von den Nachahmern billigend in Kauf genommen.

 

Welche Formen der Produktpiraterie gibt es?

  • Sklavische Fälschung: Hier wird versucht, das Original genau zu kopieren. Die Verpackung sowie der Markenname sind häufig gleich. Bei kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten sind die Inhaltsstoffe möglicherweise sogar identisch.
  • Plagiate tragen einen geringfügig geänderten Markennamen, z. B. Anagramme wie McDonald’s oder optisch ähnliche wie SQNY. Teilweise stehen diese Produktnamen auf sklavischen Fälschungen und teilweise auf Produkten, die es vom Originalhersteller nicht (oder so nicht) gibt. In China ist die Kopier-Kultur unter dem Begriff Shanzhai (Shan Zhai) bekannt.
  • Klassische Fälschung: Hier wird eine identische Verpackung und der Name des Herstellers benutzt. Die Inhaltsstoffe, die verarbeiteten Materialien und/oder die Verarbeitung hingegen sind meist (aber nicht notwendigerweise) minderwertig und manchmal nicht vorhanden oder gesundheitsschädlich.
  • Raubkopie oder Schwarzkopie: Unter diesen Begriffen versteht man rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material. Die Bezeichnungen beziehen sich meist auf Produkte der Medienbranche, die sich mittels Reprotechnik reproduzieren lassen.

Die Herstellung und der Vertrieb von Nachahmerprodukten ist grundsätzlich erlaubt. Unter Nachahmerprodukte (auch als Me-too-Produkt bezeichnet, von engl. me too = ich auch) versteht man Produkte, die sich einem erfolgreichen innovativen Original-Produkt in vielen Eigenschaften angleichen und kurz nach dem Erstanbieter ebenfalls auf den Markt kommen. Nachahmerprodukte ähneln also einem Original; ist jedoch die Ähnlichkeit zu groß, dann ist ein solches Me-Too-Produkt schnell als ein Plagiat zu betrachten.

 

Welche Folgen kann Produktpiraterie haben?

Sicherheit / Qualität

  • Originalhersteller investieren Zeit und Geld in die Entwicklung qualitativ hochwertiger Markenprodukte. Die Qualität der Produkte und die Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten sind dabei wesentliche Kaufkriterien. Doch wer garantiert dafür, dass die Plagiate die gleichen Qualitätsstandards erfüllen? Kinderspielzeug mit Weichmachern, Kettensägen mit erheblichen Sicherheitsrisiken oder Medikamente ohne jedwede Wirkung sind nur ausgewählte Beispiele für Fälschungen, die den Geldbeutel des Kunden schröpfen und auch dessen Gesundheit gefährden können.

Arbeitsplätze

  • Den betroffenen Originalherstellern entstehen Mehraufwendungen für die Bekämpfung der Produktpiraterie sowie teils dramatische Umsatzeinbußen, welche die Firmen in die Krise führen und zigtausende Arbeitsplätze jährlich vernichten.

Imageschaden

  • Der Schaden durch Produktpiraterie kann sich auf zukünftige Kaufentscheidungen der Kunden auswirken. Käufer, die nicht bemerken, dass es sich beim „Schnäppchen„ um ein Plagiat handelt, werden enttäuscht vom Produkt des vermeintlichen Originalherstellers sein und dieses ggf. in ihre nächste Kaufentscheidung nicht mehr mit einbeziehen.

 

Wie kann man sich vor Produktpiraterie schützen?

Wesentlichen Schutz bietet ein reglementierter Zugang zu unternehmensinternen Informationen und Forschungsergebnissen. Dies kann soweit gehen, dass Unternehmen bewusst auf Patente verzichten. Denn das derzeitige Recht sieht vor, dass der Hersteller 18 Monate nach der Patentanmeldung die Konstruktionspläne seiner Erfindung offen legt. So erweisen sich - gerade im Maschinenbau - Patentschriften als wahre Fundgrube für Markendiebe.

Um sich vor einem (sklavischen) Nachbau zu schützen, gibt es technische Möglichkeiten, die eine eindeutige Unterscheidung zwischen Original und Plagiat erlauben - Hologramme, Etiketten oder Magnetstreifen. Doch selbst diese Kennzeichnungsmittel werden häufig von Fälschern imitiert. Ein anderer Hebel setzt auf der Kundenseite an und liegt in der Sensibilisierung für das Thema Produktpiraterie.

Um die skrupellosen Geschäftspraktiken von Plagiatoren ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Industrie, Politik und Verbraucher für die Problematik zu sensibilisieren, vergibt die Aktion Plagiarius e.V. seit 1977 die gefürchtete Negativ-Auszeichnung „Plagiarius“ jährlich an Hersteller und Händler besonders dreister Nachahmungen.

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