PDF wird generiert
Bitte warten!

DEHSt-Informationen für neue Marktteilnehmer

Am 01.01.2021 ist die vierte Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels gestartet. Die DEHSt informiert über aktuelle Entwicklungen und stellt den neuen Marktteilnehmenrn die wichtigsten Dokumente zur Verfügung. Als Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können diese auf Antrag jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erster Zuteilungszeitraum) und 2026 bis 2030 (zweiter Zuteilungszeitraum) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen.

Antragsfrist

Die Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO) ist am 28.02.2019 in Kraft getreten, damit sind die EU-weiten Zuteilungsregeln für die 4. Handelsperiode festgelegt.

Nach § 16 ff. Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) müssen Zuteilungsanträge für neue Marktteilnehmer innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Regelbetriebs (bei Neuanlagen) oder des geänderten Betriebs (bei wesentlichen Kapazitätserweiterungen) gestellt werden.

Sollte bei der DEHSt bereits ein formloser Antrag zur Fristwahrung gestellt worden sein, muss der vollständige, verifizierte Zuteilungsantrag nun umgehend nachgereicht werden. Die DEHSt macht darauf aufmerksam, dass nur so sichergestellt sei, dass auch die Europäische Kommission den Antrag als fristgemäß ansehe.

Verifizierung

Die Zuteilungsanträge für neue Marktteilnehmer müssen wie bisher vor der Antragsstellung verifiziert werden. Jede gemäß § 21 TEHG 2011 für die jeweilige Tätigkeit bzw. den jeweiligen Wirtschaftszweig bekanntgegebene Sachverständige Stelle kann auch weiterhin Zuteilungsanträge für neue Marktteilnehmer verifizieren. Eine Akkreditierung als Prüfstelle nach der EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung 600/2012 (AVV) ist diesbezüglich nicht erforderlich.

Seiten-ID: 955
Zum Seitenanfang springen