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BEHG: Merkblatt und Preisrechner zur CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt .

Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.

Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.

Die seit langem erwartete Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ist am 31. März 2021 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Dem Beschluss vorausgegangen waren in den vergangenen Wochen intensive Diskussionen innerhalb der Bundesregierung. Vor Inkrafttreten der Verordnung sind noch die Zustimmung des Bundestages und eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich.

Die Bundesregierung sieht nur Unternehmen aus Branchen, die auf der Carbon Leakage Liste zum europäischen Emissionshandel (EU-ETS) geführt werden, als betroffen an.

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