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WRRL in NRW

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in NRW

Die Maßnahmenbündel sind geschnürt, es wird konkret: Mit der Veröffentlichung der Umsetzungsfahrpläne ist die Vorbereitungsphase des Mammutprojektes „Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie“ im Mai 2012 abgeschlossen worden. Jetzt sollte jeder Unternehmer, dessen Betrieb an einem Gewässer liegt, noch einmal überprüfen, ob er betroffen ist. Noch sind Änderungen möglich.

Zur Erinnerung: Die Wasserrahmenrichtlinie ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in deutsches Recht umgesetzt worden. Nach § 27 WHG müssen alle Flüsse und Seen in einen guten ökologischen und einen guten chemischen Zustand versetzt werden. Für künstliche oder von Menschen erheblich veränderte Gewässer ist neben dem guten chemischen Zustand nur ein gutes ökologisches Potenzial zu erreichen. Deadline ist der 22. Dezember 2015. Unter bestimmten Umständen (Fristen siehe § 29 WHG) kann zweimal um sechs Jahre – also bis Dezember 2027 – verlängert werden.

Von 2010 bis Anfang 2012 haben unter der Leitung der Bezirksregierung Arnsberg und der Unteren Wasserbehörden landesweit 82 regionale Kooperationen in Workshops, runden Tischen und Foren Umsetzungsfahrpläne entwickelt. Beteiligt haben sich alle relevanten Akteure wie Behörden, Wasserverbände, Betriebe, IHKs und Umweltverbände.

Auf diesen Fahrplänen werden die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer basieren, die es jetzt bis 2015 bzw. 2021 oder ultimativ bis 2027 durchzuführen gilt. „Konkrete Maßnahmen“, das heißt hier beispielsweise Rückbau von Querbauwerken, Offenlegung verrohrter Flussabschnitte oder Entwicklung von Seitenstreifen.

Die Ergebnisse der Kooperationen liegen jetzt vor. Sie wurden im Herbst in die Datenbank des Bundes eingestellt und gebündelt nach Brüssel geleitet.

Die geplanten Maßnahmen sind unter www.flussgebiete.nrw.de und "WRRL in NRW" zu finden. Ein Klick auf "WRRL in NRW" und dann auf "Kooperationen führt zu den Ordnern der einzelnen Kooperationen mit den Umsetzungsfahrplänen. Für die Unternehmen im Bezirk der IHK Siegen relevant sein können die Kooperationen Kreis Siegen-Wittgenstein, Eder, Lahn, Obere Sieg und Bigge sowie Obere Lenne.

Maßnahmenträger bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind in erster Linie die Kommunen. Das Engagement von Unternehmen ist nach Auskunft der Bezirksregierung prinzipiell freiwillig. Es finden sich im WHG allerdings auch verpflichtende Regelungen wie in § 34 Abs. 2, in dem festgelegt ist, dass die zuständige Behörde bei Stauanlagen, die für Fische und Kleinlebewesen nicht passierbar sind, die Herstellung der Durchgängigkeit anzuordnen hat.

Unternehmerinnen und Unternehmer, in deren näherem Umfeld Maßnahmen geplant sind, sollten sich an ihre kommunale Wasserbehörde wenden. Gerne begleitet die IHK Siegen den Prozess. Gespräche sind auch dann ratsam, wenn ein Betrieb etwa im Rahmen eines Regionale-Projektes von sich aus einen Beitrag zur Verbesserung eines Flusses leisten möchte oder wenn ohnehin Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft vorzunehmen sind.

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Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
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