Ziel der Regelungen ist die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und die Stärkung des Verbraucherschutzes. Im Ergebnis kann nun jeder Versicherungsvermittler, der in einem EU-Land registriert ist, in allen anderen Mitgliedstaaten der EU/EWR seine Dienste anbieten. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass alle Versicherungsvermittler ungeachtet ihres Herkunftslandes vergleichbare persönliche und fachliche Anforderungen erfüllen.
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