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IHK Schlichtungsausschuss

Nicht immer lassen sich Meinungsverschiedenheiten problemlos klären. Manchmal kommt es auch in der Ausbildung zu Streitfällen.

Die Industrie- und Handelskammer Siegen hat für eingetragene Berufsbildungsverhältnisse entsprechend des § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von schwerwiegenden Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden errichtet. Bei Streitigkeiten muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich eine Verhandlung vor diesem Ausschuss vorausgegangen sein. Dieser setzt sich aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen und wird von der IHK organisatorisch betreut. In der Schlichtungsverhandlung tragen beide Vertragspartner ihre Argumente vor. Danach triftt der Ausschuss seine Entscheidung.

Wer ist antragsberechtigt?

Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder Auszubildenden tätig, wenn das bestehende Berufsausbildungsverhältnis bei der IHK Siegen eingetragen ist. Ist ein Beteiligter minderjährig, so kann der Antrag nur von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden. Streitigkeiten aus Umschulungsverhältnissen können nicht vor dem Schlichtungsausschuss verhandelt werden.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag ist schriftlich beim Schlichtungsausschuss der IHK Siegen, Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen, einzureichen. Bitte fügen Sie alle notwendigen Unterlagen (Kündigung, evtl. Abmahnungen, Kopie des Ausbildungsvertrages etc.) bei. Die Verhandlung vor dem Ausschuss ist nicht öffentlich. Das Verfahren ist gebührenfrei. Jeder Beteiligte trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst.

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Ansprechpartner

Andrea Perugorria

Tel: 0271 3302-202
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Manuela Stahl

Tel: 02761 9445-13
Fax: 02761 944-540
E-Mail

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Schlichtungsordnung

Schlichtungsantrag

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