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Neuordnungen, zusätzliche Inhalte und Teilnovellierungen
Die Verordnungsgeber (Bildungs-, Justiz- und Wirtschaftsministerium) überprüfen, gemeinsam mit den Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und den Ländern (Kultusminsterkonferenz) kontinuierlich, ob die bestehenden Ausbildungsberufe noch passend sind, ob diese modernisiert werden müssen oder ob nicht sogar ein neuer Beruf eingeführt werden muss. Dabei werden die beteiligten Partner von den IHKn und den anderen Kammern beraten und als Experten herangezogen.
Diese Verfahren können sich teilweise einige Jahre hinziehen, trotzdem werden jährlich modernisierte bzw. neue Verordnungen und Ausbildungspläne veröffenrlicht. Wir halten Sie hier auf dem aktuellen Stand und informieren Sie über die anstehenden und kommenden Änderungen.
Novellierung Industriekaufleute: Update für das Flaggschiff der industriellen Ausbildung
Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
Alle Neuerungen finden Sie in den Basisinformationen im Downloadbereich.
Neugeordnete oder novellierte Berufe 2022
Die Änderungen treten zum 01.08.2022 in Kraft, dem entsprechend laufen die alten Verordnungen zum 31.07.2022 aus. Für die bestehenden Ausbildungsverhältnisse gelten weiterhin die alten Verordnungen. Die Änderungen betreffen nur die Ausbildungsverhältnisse, die frühestens zum 01.08.2022 beginnen.
Gastgewerbliche Berufe: