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Zulassung zur Abschlussprüfung

Reguläre Zulassung zur Abschlussprüfung

Nach dem Berufsbildungsgesetz müssen im Normalfall drei Voraussetzungen erfüllt werden, um an einer Abschlussprüfung teilnehmen zu können.
Laut § 43 (1) des Berufsbildungsgesetzes ist demnach zur Abschlussprüfung zuzulassen,

  1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und
  3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Auszubildende, deren Leistungen sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule als überdurchschnittlich zu bezeichnen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen an der dem regulären Termin vorangehenden Abschlussprüfung teilnehmen. Hierzu ist der nebenstehende „Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung“ ausgefüllt, unterschrieben und fristgerecht der Industrie- und Handelskammer Siegen vorzulegen.

Externe Zulassung zur Abschlussprüfung

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eröffnet auch Menschen ohne Berufsausbildung die Teilnahme an einer IHK-Abschlussprüfung. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass die Inhalte des Ausbildungsberufes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, beherrscht werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie mindestens das eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit laut Verordnung über die Berufsausbildung vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf sind dies z. B. viereinhalb Jahre Berufspraxis.

Sie können die Teilnahme an der externen Prüfung bei derjenigen IHK beantragen, in deren Bezirk ihr gewöhnlicher Aufenthalt liegt.

Welche Unterlagen werden für die Zulassung zur IHK-Prüfung benötigt?

  • Antrag auf Prüfungszulassung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Qualifizierte Arbeitszeugnisse oder Arbeitsplatzbeschreibungen

Wie kann man sich auf IHK Prüfung vorbereiten?

Vorbereitungsmaterial gibt es für viele Berufe bei:

Wann finden die IHK-Prüfungen statt?

  • Im Sommer zwischen Mai und Juli
  • Im Winter zwischen November und Januar

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Wie oft kann die Prüfung wiederholt werden?

  • Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.
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Ansprechpartner

Dennis Durt

Tel: 0271 3302-220
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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