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Ausbildereignungsprüfung (ADA-Prüfung)
Zielgruppe:
Ausbilder/-innen von Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
Fachliche Eignung:
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen. Dadurch kann sich zukünftig jeder zur AEVO anmelden. Es darf aber nicht jeder ausbilden, denn das BBiG fordert auch weiterhin im § 30 Abs. 2 die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die bestanden AEVO-Prüfung ist zukünftig nicht mehr automatisch der sog. Ausbilderschein, sondern einer von mehreren Nachweisen, die erbracht werden müssen.
Prüfungstermine:
Ansprechpartner | |
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Prüfungen im Februar / Mai: | Frau Schöpa |
Prüfungen im April /November: | Frau Schröder |
Die schriftliche Prüfung findet jeweils am ersten Dienstag des Monats statt, der nicht auf einen Feiertag fällt.
Die praktische Prüfung wird in der Regel ein bis zwei Wochen später durchgeführt.
Anmeldeschluss der Prüfung im Februar ist der 15.12. des Vorjahres.
Anmeldeschluss der Prüfungen im April, Mai und November ist jeweils der 1. des Vormonats.
Wichtiger Hinweis: Ihre Anmeldung ist verbindlich und Ihnen entstehen Prüfungsgebühren auf der Grundlage unseres aktuellen Gebührentarifes. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.