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Eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren
Welche Berufe gibt es?
Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Sie findet im Unternehmen und in dem Berufskolleg statt. Beide Lernorte sind miteinander verzahnt, d h. die betrieblichen Ausbildungsinhalte und die berufsschulischen Lehrpläne sind aufeinander abgestimmt. Zur Zeit gibt es in Deutschland ca. 350 anerkannte Ausbildungsberufe. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle (IHK, HWK etc.).
Unter den nachfolgenden Links erhalten Sie ausführliche Informationen zu allen anerkannten Ausbildungsberufen des Dualen Systems:
BerufeNet
Bundesinstitut für Berufsbildung
Berufe von A-Z
Lehrstellen bundesweit suchen
Mit Hilfe der bundesweiten Lehrstellenbörse können Ausbildungsbetriebe aus Industrie, Handel und Dienstleistung ihre freien Ausbildungsplätze veröffentlichen. Ausbildungsplatzsuchende haben in der Lehrstellenbörse die Möglichkeit, ein Stellengesuch zu hinterlegen, um auf diesem Weg mit einem interessierten Ausbildungsunternehmen in Kontakt zu kommen.
Lehrstellenatlas der IHK Siegen
Der Lehrstellenatlas gibt einen Überblick, in welchen Berufen die Ausbildungsunternehmen im Bezirk der IHK Siegen ausbilden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Verzeichnis von freien Lehrstellen. Freie Lehrstellen sind in der Lehrstellenbörse gelistet.
Lehrstellenatlas der IHK Siegen
Ausbildungsberatung der IHK Siegen
Die Ausbildungsberater der IHK Siegen sind die Ansprechpartner für alle an der Berufsausbildung beteiligten Personen, z. B. Betriebe, Auszubildende, Berufsschullehrer und Eltern. Die Ausbildungsberater informieren über Neuordnungen der Ausbildungsberufe, Anforderungen bei Prüfungen, Berichtsheftführung, Anforderungen der verschiedenen Berufe und helfen bei Problemen in der Ausbildung.
Nehmen Sie Kontakt zu den Beratern auf und vereinbaren Sie einen Besuchstermin.
Für die kaufmännischen Berufe sind zuständig: Jürgen Dax, Jürgen Halbe
Für die gewerblich-technischen Berufe sind zuständig: Edgar Leber, Burhan Demir
Berufsberatung der Agentur für Arbeit
Nutzen Sie auch die Beratungsmöglichkeiten der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Siegen.
Kann ich die Berufsausbildung verkürzen?
Die reguläre Ausbildungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages verkürzt werden. Für die individuelle Verkürzung der Ausbildungszeit gelten die nachfolgenden Hinweise, wobei mehrere Abkürzungsgründe nebeneinander berücksichtigt werden können. Auch höheres Lebensalter (über 21 Jahre), einschlägige berufliche Grundbildung, einschlägige Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung im Berufsfeld können zur Verkürzung führen.
Hinweise zur Verkürzung der Regelausbildungszeit
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Nach § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kann der Auszubildende bereits 6 Monate vor seinem regulären Prüfungstermin zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Das ist dann der Fall, wenn die für die Abschlussprüfung relevanten Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb überdurchschnittlich, d.h. besser als 2,5 sind, und die Ausbildungsinhalte aus der Ausbildungsordnung im Wesentlichen bis zur Prüfung erworben sein können.
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Zusammentreffen mehrerer Verkürzungsgründe
Mehrere Verkürzungsgründe können kombiniert werden. Die Ausbildungsdauer darf dabei grundsätzlich folgende Mindestzeiten nicht unterschreiten.
Regelausbildungszeit / Mindestausbildungszeit
42 Monate / 24 Monate
36 Monate / 18 Monate
24 Monate / 12 Monate
Kann ich auch ohne Ausbildung (extern) eine Prüfung ablegen?
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen können, dass sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen. Ausbildungszeiten in anderen Berufen, ausländische Berufsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können berücksichtigt werden.
Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von 4,5 Jahren bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit in entsprechendem Maße. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Auf Grund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber/-innen ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:
für kaufmännische Berufe: Jürgen Halbe
für gewerblich-technische Andreas Kurth
Gibt es spezielle Angebote für Studenten mit Migrationshintergrund, die ein Ausbildung anstreben?
Das Berufsbildungszentrum (bbz) der IHK Siegen hat ein besonderes Angebot für junge Migrantinnen und Migranten, die an einer Ausbildung interessiert sind: Im Projekt "Starthelfer" werden sie beraten und aktiv bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt.
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Ansprechpartner
Tamara Knipp
Tel: 0271 3302-210
Fax: 0271 3302400
E-Mail