PDF wird generiert
Bitte warten!

Ausbildungsverträge abschließen

Das Berufsbildungsgesetzes schreibt vor, dass Ausbildende unverzüglich nach Abschluss, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Ausbildungsvertrages schriftlich niederzulegen haben. Hier finden Sie alle notwendigen Hintergrundinformationen zum Vertrag sowie den Zugang zum Online-Poral.

Seiten-ID: 541

IHK Online-Portal

Hier finden Sie den Einstig ins IHK Online-Portal

mehr erfahren

Ausbildungsvergütung

Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen.

mehr erfahren

Berufsschule

Anmeldung zur Berufsschule

mehr erfahren

Verbundausbildung

Infos zur Verbundausbildung und den Förderungen

mehr erfahren

Ausbildungsnachweise

Hinweise zu den Ausbildungsnachweisen

mehr erfahren

Seiten-ID541

Ansprechpartner

Dagmar Gierse

Tel: 0271 3302-203
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Andrea Perugorria

Tel: 0271 3302-202
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Manuela Stahl

Tel: 02761 9445-13
Fax: 02761 944-540
E-Mail

Downloads

Zum Seitenanfang springen