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Inklusion fördern

Unternehmen tun gut daran, die Inklusion von behinderten Menschen im eigenen Betrieb zu fördern. Zum einen gibt es gesetzliche Vorga-ben dazu. Zum anderen sollten auch alle Fachkräftegruppen im Zuge des demografischen Wandels beim Finden und Binden von Mitarbeitern eingebunden werden. Schließlich kommt eine „Unterstützungskultur“ dem Unternehmen auch allgemein zugute. Sie ist Ausdruck der Wertschätzung aller Mitarbeiter und erhöht dadurch die Motivation insgesamt.

Unternehmen mit monatlich mindestens 20 Arbeitnehmer/innen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Betriebe, die unter dieser Pflichtquote bleiben, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Diese ist umso niedriger, je mehr behinderte Mitarbeiter/innen im Unternehmen arbeiten oder ausgebildet werden.

Für Kleinbetriebe mit weniger als 60 Beschäftigten gelten Sonderregelungen. In der Regel werden schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter/innen auf einen Pflichtplatz angerechnet. Unter besonderen Umständen können sogar zwei bis drei Plätze für einen schwerbehinderten Menschen anerkannt werden. Hierüber entscheidet die Agentur für Arbeit.

Alternativen zur Ausgleichsabgabe:

  • Menschen mit Behinderung ausbilden, denn jeder Azubi mit Behinderung wird auf zwei Pflichtplätze angerechnet. Die doppelte Anrechnung gilt nicht nur während der Ausbildung, sondern auch noch im ersten Beschäftigungsjahr nach Abschluss der Ausbildung.
  • Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben: Haben Werkstätten für behinderte Menschen für den Betrieb Aufträge erledigt, kann die Hälfte des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der behinderten Werkstattmitarbeiter/innen entfällt, von der Ausgleichsabgabe abgezogen werden. Materialkosten und Arbeitskosten der nicht behinderten Beschäftigten werden bei der Anrechnung nicht berücksichtigt. Arbeitgeber/innen sollten darauf achten, dass der Betrag in den Rechnungen ausgewiesen ist. Welche Produkte und Dienstleistungen von den Behindertenwerkstätten angeboten werden, kann bei REHADAT-Werkstätten nachgeschaut werden.

Weiterführende allgemeine Informationen:
Das Portal „REHADAT“ ist das zentrale Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es wird beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln erstellt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert das Projekt aus dem Ausgleichsfonds: www.rehadat.de

Dazu gehört auch das Angebot „REHADAT-talentplus“, ein praxisorientiertes, kostenfreies Informationsportal für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und behinderte Menschen im Arbeitsleben: www.talentplus.de

Die Internetplattform "Inklusion gelingt" der Wirtschaftsverbände DIHK, BDA und ZDH legt den Fokus auf das Potenzial von Arbeitskräften mit Behinderung. Sie informiert und unterstützt gerade auch kleine und mittlere Betriebe, damit diese die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfolgreich gestalten können: www.inklusion-gelingt.de

Allgemeine Informationen der Agentur für Arbeit für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen einstellen möchten: www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen

Regionaler Ansprechpartner:

Integrationsfachdienst (IFD) für die Kreise Siegen - Wittgenstein / Olpe. Der Partner für die berufliche Integration behinderter Menschen (auch hier sind zur besseren Kontaktmöglichkeit ausnahmsweise auch Telefonnummern aufgeführt): 

  • Büro in Siegen: Seelbacher Weg 15, 57072 Siegen; Tel.: 0271/70 32 52-50
  • Büro in Olpe: Kardinal-von-Galen-Str. 6, 57462 Olpe; Tel.: 02761-83536-0

Allgemeine E-Mail: ifd-si-oe@ifd-westfalen.de
Internet: www.ifd-westfalen.de/ifd-si-oe

Regionale Links:
www.awo-siegen.de/einrichtungen/integrationsagentur

www.awo-siegen.de/einrichtungen/werkstatt-siegen

www.caritas-olpe.de/einrichtungen/werthmann-werkstaetten/werthmann-werkstaetten

 

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