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Am 10. Juni 2021 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses Chinas (NVK) das "Gesetz der VR China zur Abwehr ausländischer Sanktionen" verabschiedet. Das Gesetz ist sofort in Kraft getreten. Eine englische Sprachfassung finden Sie hier.

Das Gesetz zielt darauf ab, Chinas rechtliche Instrumente zum Schutz vor möglichen Auswirkungen ausländischer Gesetze und Sanktionen zu erweitern. Zuvor hatte das Handelsministerium (MOFCOM) zwei Maßnahmen erlassen: Die MOFCOM-Verordnung Nr. 4 aus dem Jahr 2020 zu den Bestimmungen über die "Unreliable Entity List" und die MOFCOM-Verordnung Nr. 1 aus dem Jahr 2021 zu den Regeln zur Bekämpfung der ungerechtfertigten extraterritorialen Anwendung ausländischer Gesetze und anderer Maßnahmen ("Blocking Statute"). Letztere ermächtigt chinesische Kläger, ausländische Unternehmen auf Schadensersatz zu verklagen.

Das neue Gesetz bildet eine Grundlage für diese Verordnungen des MOFCOM. Zudem ermächtigt das Gesetz chinesische Behörden, Unternehmen und Personen auf eine schwarze Liste zu setzen. Denjenigen, die auf dieser schwarzen Liste stehen, kann die Einreise nach China verweigert oder sie können abgeschoben werden, wenn sie sich in China aufhalten, ihr Vermögen und ihr Eigentum kann eingefroren oder es  ihnen verboten werden, mit chinesischen Personen und Organisationen zusammenzuarbeiten. Alle von den Behörden auf Basis dieses Gesetzes getroffenen Entscheidungen sind endgültig und können weder von den Behörden noch von den Gerichten überprüft werden.

Das Gesetz verlangt von chinesischen Staatsangehörigen und Organisationen, dass sie offizielle Gegenmaßnahmen ergreifen und ermächtigt sie darüber hinaus, Organisationen und Einzelpersonen zu verklagen, die als Kollaborateure oder Unterstützer ausländischer Sanktionen gelten - nicht nur, um Verstöße zu unterbinden, sondern auch, um Schadenersatz zu verlangen.

Bei Fragen steht Ihnen die AHK Greater China gerne zur Verfügung.

 

 

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