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Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung von Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Erleichtert wird damit der Zugang zu Gerichten und Behörden unter Wahrung der Rechtssicherheit.
Nachdem der Gesetzgeber die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen hatte, haben das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik u.a. ein "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach -EGVP-" konzipiert. Etwas vereinfacht kann man sich dieses Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach wie ein Mailprogramm mit integrierter Signaturfunktion vorstellen. Nähere Informationen finden Sie rechts unter "Externe Links".
Mit dem EGVP können die User nunmehr Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte / Behörden schnell und sicher übermitteln.
Darüber hinaus kommt das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach auch beim elektronischen Handelsregister zum Einsatz. Nicht nur die Amtsgerichte als registerführende Stellen steigen auf den vollelektronischen Workflow um, sondern auch ihre Kommunikationspartner, die Notare und IHKs. Für den sicheren Datenaustausch rund um die Firmendaten bedienen sie sich dazu ebenfalls des EGVPs. Allerdings schreiben dazu nicht alle Bundesländer den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur vor.
Teilnehmende Gerichte/Justizbehörden:
Bundesgerichte:
- Bundesfinanzhof
- Bundesverwaltungsgericht
- Bundesarbeitsgericht
- Bundessozialgericht
Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen
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