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Anwendungen

Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Signatur

Mit der elektronischen Signatur können Sie sämtliche Vorteile der Online-Kommunikation nutzen: Bequemlichkeit, Schnelligkeit und Kosteneffizienz. Mithilfe einer Signaturkarte wird eine elektronische Unterschrift erzeugt, die dafür sorgt, dass die „unterschriebene Online-Kommunikation“ vollständig rechtswirksam ist.

Die Signaturkarte hat dasselbe Format wie eine Bankkarte und auch die Benutzung funktioniert ganz ähnlich: Karte in das spezielle Chipkartenlesegerät (das für die Verbindung zum Computer sorgt) stecken, PIN (persönliche Identifikationsnummer) eingeben, fertig. Die Signaturkarte kann auf diese Weise praktisch überall dort eingesetzt werden, wo Daten oder Dokumente elektronisch bearbeitet, unterschrieben und sicher übertragen werden sollen.

Anwendungsbeispiele für die elektronische Signatur:

  • IHK-Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“
  • Elektronischer Abfallbegleitschein
  • Emissionshandel
  • Verpackungsverordnung / Testierung von Vollständigkeitserklärungen
  • Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen/E-Vergabe
  • Online-Mahnverfahren
  • Schutzrechtsanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
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