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Ägypten ist das nach Südafrika am stärksten industrialisierte Land Afrikas. Haupteinnahmequellen bleiben weiterhin die Förderung und der Export von fossilen Energieträgern (Erdöl und Erdgas), der Tourismus sowie die Rücküberweisungen der ägyptischen Arbeiter im Ausland. Ferner ist der Sueskanal ein einträglicher Devisenbringer.

Hier finden Sie alle aktuelle Informationen Rund um das Thema Export und aktuelle Änderungen.

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Handelsrechnungen ohne IHK-Bescheinigung und ohne konsularische Legalisierung möglich

Die AHK Ägypten hat informiert, dass gemäß Mitteilung des Finanzministers Nr. 430 von 2021 über die Ausführungsverordnung des Zollgesetzes Nr. 207 von 2020 Handelsrechnungen nicht mehr von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und auch nicht konsularisch legalisiert werden müssen (den dazu gehörigen Beschluss finden Sie hier).

 

Die Handelsrechnung selbst muss allerdings den detaillierten Anforderungen des Wortlauts von Artikel 232 der Ausführungsverordnung Nr. 207 entsprechen.

 

Es wird empfohlen, im Zweifel durch eine Rücksprache mit dem Importeur zu klären, ob dennoch eine Bescheinigung mit anschließender Legalisierung im Einzelfall verlangt wird.

 

Für Rückfragen steht Frau Hussein von der AHK in Kairo zur Verfügung:

 

Tel.: +202 3333 8466

Fax: +202 3336 8026

 

Email: jasmin.hussein@ahk-mena.com

Akkreditivpflicht endet am 31. Dezember 2022

Die Ägyptische Zentralbank (CBE) hat ein Ende der Akkreditivpflicht zum 31. Dezember 2022 angekündigt. Die Aufhebung erfolgt schrittweise. Bereits seit 27. Oktober 2022 ist für Sendungen bis zu einem Wert von 500.000 US Dollar kein Akkreditiv mehr notwendig.

 

Die Pflicht, Zahlungen für Warenlieferungen nach Ägypten per Akkreditiv (Letter of Credit (L/C)) abzuwickeln, war im Februar 2022 überraschend eingeführt worden. Seitdem waren unter anderem Vorkasse, Barzahlung, Dokumenteninkasso (Cash against Documents) und offene Zahlungsziele nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

 

Ausgenommen von der Akkreditivpflicht sind:

 

  • Neu seit 27. Oktober 2022: Sendungen bis zu einem Wert von 500.000 US Dollar 
  • Alle Kuriersendungen / Expresspostsendungen
  • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen im Rahmen von Importgeschäften, die nur zwischen der Muttergesellschaft und ihren Niederlassungen stattfinden, an denen der ausländische Partner direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Anteile hält
  • Arzneimittel, Seren, Impfungen und dazugehörige Chemikalien („necessary goods“)
  • Bestimmte Commodities (Grundnahrungsmittel): Tee, Fleisch, Geflügel, Fisch, Weizen, Öl, Milchpulver, Babymilch, Bohnen, Linsen, Butter, Mais
  • Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen in Freihandelszonen und ägyptischen Unternehmen, wenn die das Rechtsgeschäft den ägyptischen Markt betrifft und in lokaler Währung (= EGP) abgewickelt werden (Anm.: Es gibt keine generelle Ausnahme für Importe in Free Zones). 
  • Bestimmte Produktionsmittel und Rohstoffe 
  • Importe für den privaten Gebrauch, die mit Form 6 in Ägypten abgefertigt werden
  • Garantielieferungen
  • Importe von Produktionslinien, Ersatzteilen und ähnliches für spezielle Verwendung und Abfertigung mit Form 6

Unsere Kollegen der AHK Ägypten haben Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht.

Advanced Caro Information (ACI)

Der ägyptische Zoll hat das elektronische System „Advanced Cargo Information (ACI)” zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Seefracht ist seit Oktober 2021 über ACI anzumelden. Ab 1. Januar 2023 ist auch die Vorabanmeldung von Luftfracht über ACI verpflichtend. 

1. Ziel von ACI und Zeitplan

ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Außerdem soll das System die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „ Nafeza“ bündeln und verifizieren. Seit 1. Oktober 2021 ist das System für Seefracht verpflichtend. Ab 1. Januar 2023 folgt die Luftfracht.

 

Expresssendungen (max. 50 Kilogramm und max. 2.000 USD) sind vom ACI-Verfahren ausgenommen.

2. Ablauf: Wer macht was?

Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:

 

1) Nafeza (National Single Window System for Foreign Trade)
2) CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister)

 

  • Der ägyptische Importeur oder sein Agent registriert seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal Nafeza. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.
  • Der (deutsche) Exporteur registriert sich einmalig bei CargoX. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung in CargoX findet sich im User Manual. Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihre Umsatzsteuer-ID angeben. Damit können Sie Steuern sparen (siehe Punkt 3.1)
  • Die Daten des Importeurs im System Nafeza und die Daten des Exporteurs im System CargoX werden miteinander verknüpft und das Nafeza-System vergibt eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID), die sechs Monate gültig ist. Beide Parteien erhalten die ACID. Hinweis: bei zeitkritischer, zum Beispiel verderblicher Ware, kann die ACID auf Antrag sofort erstellt werden.
  • Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Die Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten oder zwei Stunden vor Start des Flugzeugs abgeschlossen sein. Hinweis: Im Ursprungszeugnis kann die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen), oder in Feld 1 (Absender) eingetragen werden.
  • Versanddaten können nach der Vergabe der ACID-Nummer noch verändert werden, die beteiligten Parteien aber nicht. Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
Wenn die ACID-Nummer nicht in den Frachtdokumenten enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

3. Entstehen Kosten?

  • Die Kostenübersicht findet sich im User Manual für Cargo X unter Documents and pricing
  • Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
  • Bei der sich daran anschließenden Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15 USD. 
  • Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein  Guthabenpaket (CargoX units) verfügen.
  • Für  jede Sendung unter einer ACID-Nummer wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 USD berechnet.
  • Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit 3 USD berechnet, unabhängig vom Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von 15 USD – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
  • Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von 165 USD.

Außerdem wissenswert:

  • Die erworbenen CargoX units sind gebunden an Benutzerkonten. Eine Übertragung auf ein anderes Benutzerkonto oder ein anderes Unternehmen ist nicht möglich.
  • Es gibt keine Verwendungsfrist und somit auch kein Verfallsdatum der CargoX units.

3.1 Bei Registrierung in Caro X Umsatzsteuer-Id angeben und Steuern sparen

Bei der Registrierung in Cargo X sollte der deutsche Exporteur darauf achten, dass er seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt, auch wenn das keine Pflichtangabe ist. Andernfalls drohen höhere Kosten.

Hintergrund ist, dass der Betreiber der Plattform Cargo X ein in Slowenien ansässiges Unternehmen ist. Es übermittelt als Dienstleister die von Exporteuren hochgeladenen Dokumente und Daten in verschlüsselter Form nach Ägypten. Um dafür zu bezahlen, müssen die Exporteure Krediteinheiten erwerben. Die deutschen Exporteure, die diesen Blockchain-Dienst nutzen, nehmen also die Leistung eines EU-Unternehmens in Anspruch. Damit die Erbringung dieser Leistung mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, benötigt das slowenische Unternehmen die Umsatzsteuer-ID ihres ebenfalls in der EU ansässigen Kunden. Liegt ihm diese nicht vor, erhält der deutsche Kunde eine Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer, kann diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

 

Der Film Unternehmensverifizierung Cargo X Help Center auf der Cargo X Webseite erklärt, wo die Angabe der Umsatzsteuer-ID erfolgt.

4. Was gibt es bei Dokumenten zu beachten?

  • Auf Rechnung und IHK-Ursprungszeugnis ist die Angabe der sendungsbezogenen ACID-Nummer verpflichtend.
  • Im Ursprungszeugnis können Sie die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen), oder in Feld 1 (Absender) eintragen.
  • Die Angabe der Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs sowie der Steuernummer des ägyptischen Importeurs hingegen ist – anders als ursprünglich berichtet – freiwillig und soll nur auf die Handelsrechnung geschrieben werden.
  • Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie vorläufige Dokumente hochladen. So kann zum Beispiel die Legalisation nach dem Hochladen erfolgen. Bei der Einfuhr in Ägypten müssen allerdings die vorschriftsmäßig ausgefertigten Dokumente vorliegen.
  •  

Mittelfristig soll die Papierform und damit auch die Legalisation bei einigen Dokumenten entfallen. Geplant ist, dass auch die Banken elektronisch eingebunden werden. Derzeit werden die Dokumente noch in Papierform übermittelt, um die Zahlung auszulösen.

 

Für deutsche Exporteure besteht Hoffnung, dass die Zollbehörden in Ägypten neben elektronischen Ursprungszeugnissen künftig auch elektronisch bescheinigte Handelsrechnungen akzeptieren. Heute funktioniert dies meist nur in den Fällen, in denen keine Bescheinigung durch das ägyptische Generalkonsulat nötig ist.

5. System verlangt 10-stellige ägyptische Warennummer

Das System verlangt die 10-stellige ägyptische Warennummer anzugeben. Das stellt deutsche Exporteure vor ein praktisches Problem: die eigenen Warenwirtschaftssysteme arbeiten in der Regel mit der 8-stelligen EU-Warennummer. Tarifnummern von Empfangsstaaten in die Rechnung oder andere Handelspapiere zu integrieren, ist daher rein technisch nicht immer möglich. Eine Möglichkeit, die in den Drittländern gültigen Warennummern zu recherchieren, bietet die Access2Markets-Datenbank der EU. Der Aufwand könnte vermieden werden, wenn statt der 10-stelligen Warennummer der international harmonisierte 6-Steller (HS-Code) zur Pflichtangabe für den Exporteur würde. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo hat sich in dieser Frage an die für ACI verantwortliche Administration gewandt, um eine Lösung herbeizuführen.

6. Weitere Informationen und Ansprechpartner

  • Im User Manual finden Sie ausführliche Informationen zum Cargo X-Portal.
  • Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo bietet eine unverbindliche FAQ-Sammlung an.
  • Ansprechpartnerin für Fragen bei der AHK ist:
    Frau May Khattab
    Telefon: +202 3333 8486
    E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com 

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Ansprechpartner

Tanja Giese

Tel: 0271 3302-158
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Andrea Hoppe

Tel: 0271 3302-159
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Kirsten Kämpf

Tel: 0271 3302-154
Fax: 0271 3302400
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