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Ägypten ist das nach Südafrika am stärksten industrialisierte Land Afrikas. Haupteinnahmequellen bleiben weiterhin die Förderung und der Export von fossilen Energieträgern (Erdöl und Erdgas), der Tourismus sowie die Rücküberweisungen der ägyptischen Arbeiter im Ausland. Ferner ist der Sueskanal ein einträglicher Devisenbringer.

Hier finden Sie alle aktuelle Informationen Rund um das Thema Export und aktuelle Änderungen.

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Handelsrechnungen ohne IHK-Bescheinigung und ohne konsularische Legalisierung möglich

Die AHK Ägypten hat informiert, dass gemäß Mitteilung des Finanzministers Nr. 430 von 2021 über die Ausführungsverordnung des Zollgesetzes Nr. 207 von 2020 Handelsrechnungen nicht mehr von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und auch nicht konsularisch legalisiert werden müssen (den dazu gehörigen Beschluss finden Sie hier).

 

Die Handelsrechnung selbst muss allerdings den detaillierten Anforderungen des Wortlauts von Artikel 232 der Ausführungsverordnung Nr. 207 entsprechen.

 

Es wird empfohlen, im Zweifel durch eine Rücksprache mit dem Importeur zu klären, ob dennoch eine Bescheinigung mit anschließender Legalisierung im Einzelfall verlangt wird.

 

Für Rückfragen steht Frau Hussein von der AHK in Kairo zur Verfügung:

 

Tel.: +202 3333 8466

Fax: +202 3336 8026

 

Email: jasmin.hussein@ahk-mena.com

Ende der Akkreditivpflicht zum 01. Januar 2023 bestätigt

Die ägyptische Zentralbank hat die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten zum 01.01.2023 vollständig aufgehoben. Dies bestätigten nun die AHK Ägypten  und der ägyptische Premierminister (arabisch). Damit wird der Zahlungsverkehr für Einfuhren nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z. B. die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ (Vorkasse) wieder möglich.

Die Akkreditivpflicht wurde am 23. Februar eingeführt (siehe unten). Ausgenommen waren bisher Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar. In einem ersten Schritt hob die Zentralbank diesen Wert nun auf 500.000 US-Dollar an. Für Exporte mit einem Wert von bis zu 500.000 US-Dollar beziehungsweise dem Gegenwert in einer anderen Währung ist demzufolge kein Akkreditiv mehr notwendig. 

Bisher galten die folgenden Regelungen:

Die ägyptische Zentralbank hat am 12. Februar 2022 per Erlass festgelegt, dass  die Zahlungsbedingung Dokumenteninkasso („Cash against Documents“ (CAD)) für Importe mit Wirkung zum 22. Februar 2022 nicht mehr möglich ist. Stattdessen sind diese über ein Akkreditiv zu bezahlen.

Es bestehen einige Ausnahmen, die von der Anwendung dieser Entscheidung ausgenommen sind, sodass in diesen Fällen „Cash-against-Documents“-Zahlungsbedingungen weiter möglich bleiben:

  • Alle Kuriersendungen / Expresspostsendungen
  • Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 USD oder dem Gegenwert in anderen Währungen
  • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen im Rahmen von Importgeschäften, die nur zwischen der Muttergesellschaft und ihren Niederlassungen stattfinden
  • Arzneimittel, Seren und Chemikalien
  • Bestimmte Lebensmittelprodukte: Tee, Fleisch, Geflügel, Fisch, Weizen, Öl, Milchpulver, Babymilch, Bohnen, Linsen, Butter, Mais

Um die Einführung der neuen Maßnahmen verträglicher zu gestalten, wurden folgende Regelungen von der CBE vorgesehen:

  • Die ägyptischen Geschäftsbanken mögen eine Reduktion der Akkreditivprovisionen auf die Inkassoprovisionen vornehmen
  • Erhöhung der bestehenden Kreditlimits für Kunden und Eröffnung neuer Limits für Neukunden im Verhältnis zum Importvolumen jedes Kunden.
  • Eröffnung aller erforderlichen Dokumentenakkreditive von allen Kunden auf deren Anfrage

Waren, die vor der Veröffentlichung dieser Entscheidung versandt wurden, dürfen auf Kundenwunsch durch Inkassodokumente / mittels CAD abgewickelt werden.

Es gibt noch keine klare Auskunft, wie es mit anderen Zahlungsbedingungen aussieht, z.B. Inkassozahlungen mit Laufzeiten.

Unsere Kollegen der AHK Ägypten haben Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht.

Advanced Cargo Information (ACI)

Der ägyptische Zoll hat das elektronische System „Advanced Cargo Information (ACI)” zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Seefracht ist seit Oktober 2021 über ACI anzumelden. Ab 1. Januar 2023 ist auch die Vorabanmeldung von Luftfracht über ACI verpflichtend. 

1. Ziel von ACI und Zeitplan

ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Außerdem soll das System die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „ Nafeza“ bündeln und verifizieren. Seit 1. Oktober 2021 ist das System für Seefracht verpflichtend. Ab 1. Januar 2023 folgt die Luftfracht.

 

Expresssendungen (max. 50 Kilogramm und max. 2.000 USD) sind vom ACI-Verfahren ausgenommen.

2. Ablauf: Wer macht was?

Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:

 

1) Nafeza (National Single Window System for Foreign Trade)
2) CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister)

 

  • Der ägyptische Importeur oder sein Agent registriert seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal Nafeza. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.
  • Der (deutsche) Exporteur registriert sich einmalig bei CargoX. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung in CargoX findet sich im User Manual. Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihre Umsatzsteuer-ID angeben. Damit können Sie Steuern sparen (siehe Punkt 3.1)
  • Die Daten des Importeurs im System Nafeza und die Daten des Exporteurs im System CargoX werden miteinander verknüpft und das Nafeza-System vergibt eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID), die sechs Monate gültig ist. Beide Parteien erhalten die ACID. Hinweis: bei zeitkritischer, zum Beispiel verderblicher Ware, kann die ACID auf Antrag sofort erstellt werden.
  • Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Die Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten oder zwei Stunden vor Start des Flugzeugs abgeschlossen sein. Hinweis: Im Ursprungszeugnis kann die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen), oder in Feld 1 (Absender) eingetragen werden.
  • Versanddaten können nach der Vergabe der ACID-Nummer noch verändert werden, die beteiligten Parteien aber nicht. Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
Wenn die ACID-Nummer nicht in den Frachtdokumenten enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

3. Entstehen Kosten?

  • Die Kostenübersicht findet sich im User Manual für Cargo X unter Documents and pricing
  • Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
  • Bei der sich daran anschließenden Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15 USD. 
  • Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein  Guthabenpaket (CargoX units) verfügen.
  • Für  jede Sendung unter einer ACID-Nummer wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 USD berechnet.
  • Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit 3 USD berechnet, unabhängig vom Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von 15 USD – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
  • Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von 165 USD.

Außerdem wissenswert:

  • Die erworbenen CargoX units sind gebunden an Benutzerkonten. Eine Übertragung auf ein anderes Benutzerkonto oder ein anderes Unternehmen ist nicht möglich.
  • Es gibt keine Verwendungsfrist und somit auch kein Verfallsdatum der CargoX units.

3.1 Bei Registrierung in Cargo X Umsatzsteuer-Id angeben und Steuern sparen

Bei der Registrierung in Cargo X sollte der deutsche Exporteur darauf achten, dass er seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt, auch wenn das keine Pflichtangabe ist. Andernfalls drohen höhere Kosten.

Hintergrund ist, dass der Betreiber der Plattform Cargo X ein in Slowenien ansässiges Unternehmen ist. Es übermittelt als Dienstleister die von Exporteuren hochgeladenen Dokumente und Daten in verschlüsselter Form nach Ägypten. Um dafür zu bezahlen, müssen die Exporteure Krediteinheiten erwerben. Die deutschen Exporteure, die diesen Blockchain-Dienst nutzen, nehmen also die Leistung eines EU-Unternehmens in Anspruch. Damit die Erbringung dieser Leistung mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, benötigt das slowenische Unternehmen die Umsatzsteuer-ID ihres ebenfalls in der EU ansässigen Kunden. Liegt ihm diese nicht vor, erhält der deutsche Kunde eine Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer, kann diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

Wenn Ihre Verifizierung durch einen Drittanbieter fehlschlägt, finden Sie unter diesem Link Hilfe .

4. Was gibt es bei Dokumenten zu beachten?

  • Auf Rechnung und IHK-Ursprungszeugnis ist die Angabe der sendungsbezogenen ACID-Nummer verpflichtend.
  • Im Ursprungszeugnis können Sie die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen), oder in Feld 1 (Absender) eintragen.
  • Die Angabe der Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs sowie der Steuernummer des ägyptischen Importeurs hingegen ist – anders als ursprünglich berichtet – freiwillig und soll nur auf die Handelsrechnung geschrieben werden.
  • Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie vorläufige Dokumente hochladen. So kann zum Beispiel die Legalisation nach dem Hochladen erfolgen. Bei der Einfuhr in Ägypten müssen allerdings die vorschriftsmäßig ausgefertigten Dokumente vorliegen.
  •  

Mittelfristig soll die Papierform und damit auch die Legalisation bei einigen Dokumenten entfallen. Geplant ist, dass auch die Banken elektronisch eingebunden werden. Derzeit werden die Dokumente noch in Papierform übermittelt, um die Zahlung auszulösen.

 

Für deutsche Exporteure besteht Hoffnung, dass die Zollbehörden in Ägypten neben elektronischen Ursprungszeugnissen künftig auch elektronisch bescheinigte Handelsrechnungen akzeptieren. Heute funktioniert dies meist nur in den Fällen, in denen keine Bescheinigung durch das ägyptische Generalkonsulat nötig ist.

5. System verlangt 10-stellige ägyptische Warennummer

Das System verlangt die 10-stellige ägyptische Warennummer anzugeben. Das stellt deutsche Exporteure vor ein praktisches Problem: die eigenen Warenwirtschaftssysteme arbeiten in der Regel mit der 8-stelligen EU-Warennummer. Tarifnummern von Empfangsstaaten in die Rechnung oder andere Handelspapiere zu integrieren, ist daher rein technisch nicht immer möglich. Eine Möglichkeit, die in den Drittländern gültigen Warennummern zu recherchieren, bietet die Access2Markets-Datenbank der EU. Der Aufwand könnte vermieden werden, wenn statt der 10-stelligen Warennummer der international harmonisierte 6-Steller (HS-Code) zur Pflichtangabe für den Exporteur würde. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo hat sich in dieser Frage an die für ACI verantwortliche Administration gewandt, um eine Lösung herbeizuführen.

6. Weitere Informationen und Ansprechpartner

  • Im User Manual finden Sie ausführliche Informationen zum Cargo X-Portal.
  • Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo bietet eine unverbindliche FAQ-Sammlung an.
  • Ansprechpartnerin für Fragen bei der AHK ist:
    Frau May Khattab
    Telefon: +202 3333 8486
    E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com 

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Ansprechpartner

Tanja Giese

Tel: 0271 3302-158
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Andrea Hoppe

Tel: 0271 3302-159
Fax: 0271 3302400
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Kirsten Kämpf

Tel: 0271 3302-154
Fax: 0271 3302400
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