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E-Vergabe - schnelle und kostengünstige Beteiligung an Ausschreibungen

Unter dem Schlagwort "E-Vergabe" werden Ausschreibungen nicht nur per Internet publiziert - auch die Angebotsabgabe, Angebotszuschläge, die Vertragsabschlüsse und der übliche Geschäftsverkehr werden online abgewickelt und damit schneller, kostengünstiger und transparenter. Die elektronische Signatur kommt dabei in ihrem ganzen Funktionsumfang zum Einsatz: Sämtliche Verfahrensschritte der Auftragserteilung - die Anforderung der Verdingungsunterlagen, der Versand der Verdingungsunterlagen, die Angebotsabgabe und die Zuschlagserteilung - werden vom Bieter bzw. der Beschaffungsstelle signiert und verschlüsselt, um Verlässlichkeit und Vertraulichkeit zu garantieren. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Ausschreibungsplattformen und es kommen immer neue dazu.

Achtung:

Wenn Sie die IHK-Signaturkarte (siehe Seiten-ID 256) für die Teilnahme an Ausschreibungen einsetzen wollen, informieren Sie sich bitte im Einzelfall rechtzeitig, ob die IHK-Signaturkarte eingesetzt werden kann sowie über die Sicherheit der Datenübertragung und Datensicherheit. Vor einem Erwerb oder der Verwendung einer Anwendung ist diese auf ihre Verwendungsfähigkeit für die beabsichtigte Nutzung und die Mindestsystemvoraussetzungen sorgfältig zu prüfen und es sind ggf. weitere Informationen von dem jeweiligen Hersteller bzw. Betreiber einzuholen.

e-Vergabe - die Vergabeplattform des Bundes

Auf der zentralen Ausschreibungsplattform des Bundes können Sie sich mühelos über alle aktuellen Ausschreibungen des Bundes und der teilnehmenden Länder und Kommunen informieren. Sie haben die Möglichkeit, Verdingungsunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anzufordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilzunehmen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.
Seit Oktober 2018 müssen europaweite Aufträge ebenfalls in E-Vergabe erteilt werden.  

Übrigens:

Ein Service der IHK: Vereinfachte Teilnahme an Vergabeverfahren durch Präqualifizierung
Die Industrie- und Handelskammern bieten Ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich einfacher und mit geringerem Aufwand an Vergabeverfahren zu beteiligen. Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von
Eignungsnachweisen nach dem Vergaberecht. Durch die Präqualifizierung wird die Eintragung im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) möglich. Das nach Eintragung ins amtliches Verzeichnis erstellte Zertifikat ist von den Vergabestellen verpflichtend als Eignungsnachweis anzuerkennen. Weitere Informationen zur Präqualifizierung und öffentliche Aufträge finden Sie auf unserer Seiten-ID 249.

Seiten-ID: 259
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