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Beantragung einer Nachfolgekarte

Ihre IHK-Signaturkarte läuft in Kürze ab und Sie benötigen eine Folgekarte? Ein vereinfachtes Antragsverfahren steht Ihnen zur Verfügung, wenn

  • Ihr Name sich zwischenzeitlich nicht geändert hat
  • Sie nicht den Arbeitgeber gewechselt haben und eine neue Firmenzugehörigkeit gilt
  • seit Ablauf der alten Signaturkarte nicht mehr als 30 Tage vergangen sind.

Unter diesen Voraussetzungen können Sie einfach eine Folgekarte beantragen. Sie müssen dazu nicht erneut in die IHK-Registrierungsstelle kommen. Ebenso wie bei der Erstbeantragung einer Signaturkarte muss Ihr offizielles Ausweisdokument noch mindestens 30 Tage lang gültig sein.

Hinweis: Haben Sie schon mehrfach bei uns einen Folgeantrag gestellt? Bei der dritten Beantragung einer Folgekarte sind wir aus regulatorischen Gründen verpflichtet, eine neue Identifizierung anzufordern.

Bitte beantragen Sie in diesem Fall eine neue Signaturkarte bei Ihrer IHK vor Ort oder per PostIdent-Verfahren https://www.de-coda.de/postident

Wenn die Beantragung einer Folgekarte nicht möglich ist, müssen Sie wie zur Erst-Beantragung der Signaturkarte wieder in der IHK erscheinen. Wenn Sie hiervon Gebrauch machen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

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Ansprechpartner

Andrea Hoppe

Tel: 0271 3302-159
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Kirsten Kämpf

Tel: 0271 3302-154
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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