Mit der Neuregelung sind zusätzliche Belastungen vor allem für diejenigen Betriebe verbunden, die bislang kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorgehalten haben – und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben.
Von der Neuregelung betroffene Geräte
Als neuartige Rundfunkgeräte gelten Geräte, die Rundfunk (Fernsehen oder Hörfunk) nicht über herkömmliche Übertragungswege, sondern nur über das Internet empfangen können.
Dazu zählen vor allem:
- internetfähige PC,
- Laptops
- UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs.