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Nr. 086: „Gemeinsam zum Teilerfolg“ - IHK Siegen begrüßt Bundesratsentscheidung zu Schwertransporten

06.11.2020 | Der Bundesrat hat heute eine wichtige Entscheidung für Schwertransporte getroffen: Künftig können die für den heimischen Wirtschaftsraum enorm wichtigen Transporte wieder bei denjenigen Behörden beantragt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. „Damit hat die Länderkammer eine Kehrtwende vollzogen, die von der heimischen Wirtschaft nachhaltig begrüßt wird: von den Betrieben, die große und schwere Produkte herstellen oder bearbeiten, aber auch von den Speditionen“, erläutert Klaus Gräbener, Hauptgeschäftsführer der IHK Siegen. Ursprünglich sah die Novelle vor, dass die Anträge nur bei der jeweiligen Behörde am Start- und Zielort eines Transportes gestellt werden können. „Dies hätte mit einiger Wahrscheinlichkeit zu massiven regionalen Verschiebungen im Antragsaufkommen geführt und zumindest für einige Monate angesichts der zu erwartenden Antragsflut mancherorts zum behördlichen Kollaps geführt“, ergänzt IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer.

Die Sorge der Kammer: Wenn es zu weiteren Verzögerungen bei der Antragsbearbeitungen kommt, könnten der heimischen Wirtschaft wichtige Aufträge auf Dauer wegbrechen und langfristig Produktions- und Standortverlagerungen die Folge sein. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte deshalb schon vor einigen Jahren gemeinsam mit Branchenverbänden gefordert, dass die Bearbeitung von Schwertransportanträgen in fünf Werktagen abgeschlossen sein muss. Hiervon sei man heute noch weit entfernt. Meist lasse die Genehmigung mehrere Wochen auf sich warten, heißt es von der IHK Siegen.

„Die heutige Entscheidung des Bundesrates zeigt, dass es mit vereinten Kräften möglich ist, in Berlin Weichen im Interesse der heimischen Wirtschaft zu stellen. Verschiedene Akteure verfolgten ein gemeinsames Ziel und nutzten die ihnen verfügbare Kanäle, um es zu erreichen“, betont Klaus Gräbener. Zahlreiche betroffene Industriebetriebe in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe hatten in den vergangenen Wochen die heimischen Abgeordneten in dieser Frage um Unterstützung gebeten. Die IHK Siegen selbst hatte sich persönlich an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst gewandt, der Nordrhein-Westfalen im Verkehrsausschuss des Bundesrates vertritt. Wüst hatte sich dort für die jetzt beschlossene Lösung eingesetzt. Dankbar sei die IHK auch dem heimischen Bauunternehmer Reinhard Quast, der in seiner Eigenschaft als Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe ebenfalls auf die Lösung hingewirkt habe. „Gleichzeitig suchten wir den Schulterschluss mit Branchenverbänden, wie der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. und dem DIHK, der bundesweit über die verkehrspolitischen Sprecher der IHKs mit den Verkehrsministern in Kontakt trat, um unserem Anliegen auf Bundesebene noch stärkeres Gehör zu verschaffen“, ordnet Hans-Peter Langer ein.

Die IHK wertet die jetzt getroffene und ab Januar wirksame Regelung für die Antragstellung von Schwertransporten als Teilerfolg. Gleichwohl nähmen die Hürden für die Planung und Durchführung von Sondertransporten insgesamt eher zu. So sei die ebenfalls ab Januar wirksame Einführung eines bundesweit einheitlichen Gebührenrahmens für die Transportgenehmigungen zwar ein möglicher Beitrag zu höherer Kostentransparenz. Die damit einhergehenden Kostensteigerungen um mehrere hundert Prozent seien in einer Zeit, in der die Wirtschaft trotz Corona-Krise wieder Fahrt aufnehmen soll, jedoch gänzlich inakzeptabel. Hans-Peter Langer: „Sinnvoll wäre es deshalb, die Einführung der neuen Gebührenordnung für ein Jahr zu verschieben.“ Danach sieht es derzeit jedoch nicht aus.

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