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Nr. 029: Corona-Rettungsschirm wird weiter optimiert - Initiative der Landesregierung uneingeschränkt begrüßt

02.04.2020 | „Die Schnelligkeit, mit der Bund und Länder den Corona-Rettungsschirm entwarfen und nunmehr durchsetzen, verdient größten Respekt. Dasselbe gilt für die nüchterne und unaufgeregte Art, mit der die politisch Verantwortlichen das komplexe Paket begründen. Mit jedem Tag wird jedoch deutlicher, was der weitgehende Stillstand des wirtschaftlichen Lebens vor allem für unsere mittelständische Betriebe bedeutet“. Mit diesen Worten beschreibt IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener die derzeitige Stimmungslage der heimischen Wirtschaft. Dass sich 12 % der heimischen Unternehmen nach eigenen Angaben in akuter Insolvenzgefahr befänden, verdeutliche dies besser als alles andere. Der mit dreistelligem Milliardenaufwand aufgespannte Schirm helfe vielen, bei weitem jedoch nicht allen Betrieben. Dies gelte insbesondere für Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, die in der Vergangenheit das getan hätten, was man von vorausschauend geführten Betrieben erwarten könne, nämlich kräftig zu investieren. Bei den Soforthilfen zur Liquiditätssicherung fallen sie durchs Raster, da sie zu groß sind. Aber auch Hilfen im Bereich der Kredite, Darlehen und Bürgschaften stellen für Unternehmen in dieser Größenordnung zu großen Teilen keine passgenaue Hilfe dar. Klaus Gräbener: „Der Schirm, unter dem sie sich befinden, ist noch löchrig. Es ist daher uneingeschränkt zu begrüßen, dass die NRW-Landesregierung heute angekündigt hat, von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber könnten eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum 10.4.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen beantragen. Gut, dass die Landesregierung kurzfristig diese Möglichkeit eröffnet.“ Damit verschaffe das Land den Unternehmen zusätzliche Liquidität, die sie dringend benötigten. Helfen würde zudem, wenn die Unternehmen in ebenso kurzer Frist noch die Möglichkeit erhalten, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorübergehend vierteljährlich abzugeben, betonte der IHK-Hauptgeschäftsführer: „Wenn den Firmen zugleich eine unterjährige Möglichkeit etwa zum 30.6. eingeräumt wird, in diesem Jahr erwartete Verluste mit den in 2019 gezahlten Steuervorauszahlungen zu verrechnen, wäre es noch besser. Die Finanzämter könnten dann einen Teil der in 2019 geleisteten Steuern an die Betriebe zurückzahlen und so deren Liquidität zeitnah noch intensiver stärken.“

Das alles sind Maßnahmen, die den Betrieben in den nächsten Tagen und Wochen helfen könnten. Ebenso wichtig ist aber auch die Perspektive für die Zeit danach. Dies belegt auch die jüngste IHK-Blitzumfrage bei 869 Unternehmen. Danach halten 55 % der Unternehmen eine Unternehmenssteuersenkung für dringend geboten. „Besonders Unternehmen in Industrie und Einzelhandel verlangen nach einer Unternehmenssteuerreform (je 58 %). Der Wunsch nach steuerlicher Entlastung ist vor allem bei Industriebetrieben mit mehr als 20 Beschäftigten stark ausgeprägt“, erläutert Stephan Häger, Leiter des Referats Konjunktur, Arbeitsmarkt, Statistik bei der IHK. Die Soforthilfen in Form von Zuschüssen sind vor allem für Kleinstunternehmen und kleine Betriebe besonders wichtig. Das trifft auf 71 % der Unternehmen mit 1-19 Beschäftigten zu. Bankkredite und Darlehen sind vor allem für größere Unternehmen bedeutsam. Während 22 % der Betriebe mit 20-199 Beschäftigten Bankkredite für besonders relevant halten, sind es mehr als 32 % bei den Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Darlehen werden vor allem von Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern für wichtig erachtet (57 %). Stephan Häger: „Dieser Befund verdeutlicht, dass vor allem für die ganz kleinen und die ganz großen Firmen Hilfen bereitgestellt werden, während die Instrumente des Corona-Rettungsschirms bei mittleren Betriebsgrößen nur unzureichend ankommen dürften“. Hier gebe es die eindeutige Erwartung der Unternehmen, dass die Steuerbelastung in der Breite reduziert wird, damit die Betriebe wieder auf die Beine kommen. Nur auf diese Weise könnte ein Schirm gespannt werden, von dem wirklich alle Unternehmen etwas hätten. Und genau darum müsse es doch gehen, adressiert Klaus Gräbener an die Politik: „Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden stiegen innerhalb der letzten 10 Jahre von 524 Mrd. € etwa 800 Mrd. € an. Dass noch vor wenigen Wochen verantwortliche Finanzpolitiker auf Bundesebene beteuerten, für eine grundlegende Reform fehle das Geld, war schon damals nicht nachvollziehbar. Jetzt investiert man dreistellige Milliardenbeträge und lässt abermals eine steuerliche Entlastung aller Unternehmen weitgehend außen vor. Dass das nicht überall im Mittelstand mit Beifall aufgenommen wird, liegt auf der Hand“.

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Ansprechpartner

Klaus Gräbener

Tel: 0271 3302-300
Fax: 0271 3302400
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