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Nr. 043: Teure Langzeitfolgen für heimische Wirtschaft - „Ever-Given“-Havarie im Suezkanal Thema im IHK-Arbeitskreis

29.04.2021 | Eine Woche lang blockierte das 400 Meter lange Containerschiff „Ever Given“ den Suezkanal und verursachte damit einen Stau von mehreren hundert Schiffen. „Ob die Voraussetzungen für einen ,Havarie-Grosses-Fall‘ gegeben sind, prüfen derzeit Versicherungen, Gutachter und Gerichte. Bis dato sind Schiff und Ladung im Suezkanal noch von den Behörden blockiert“, beschrieb Uwe Stupperich, M.G. International Logistik GmbH, das Unglück im Arbeitskreis Verkehrswirtschaft der IHK Siegen. Die Spedition mit Hauptsitz in Siegen ist selbst betroffen: Immerhin befinden sich 20 Container ihrer Kunden auf dem zwischenzeitlich beschlagnahmten Schiff. „Jetzt geht es um die vermögens- und versicherungsrechtliche Abwicklung des Havarie-Schadens; dies wird sich vermutlich noch einige Zeit hinziehen. Vorrangig wird daran gearbeitet, Schiff und Ladung wieder freigegeben zu bekommen“, so der Logistikexperte. 

Doch der Stau im Suez-Kanal hat noch weitreichendere Auswirkungen, denn er verschärft die ohnehin durch die Corona-Pandemie angespannte Situation bei den internationalen Lieferketten. Unternehmen stehen vor Lieferengpässen, sei es durch Produktionsausfälle bei Lieferanten oder Einschränkungen in der Logistik. Hinzu komme der Containermangel in Asien für die Routen nach Nordamerika und Europa. Über eine halbe Million Container lägen derzeit auf den Schiffen an der Ost- und Westküste der USA, betonte Uwe Stupperich. Die Häfen seien überfüllt, und die Abwicklung verzögere sich. Die Folge: Die Frachtpreise stiegen um ein Vielfaches. Auch in der Luftfracht gebe es Corona-bedingt Kapazitätsveränderungen, da die Passagierflüge auf bestimmten Routen fast komplett entfallen seien – und damit auch die Möglichkeit der Frachtmitnahme. Uwe Stupperich: „Um die gestiegenen Frachtkosten aufzufangen, empfehlen wir, frühzeitig zu planen und die Spedition rechtzeitig damit zu beauftragen, eine Alternativroute auszuarbeiten. Bei Verzögerungen und Ausfällen sind die ‚Force-Majeure-Klauseln‘ zu prüfen, die Regelungen bei höherer Gewalt beschreiben.“ Von Vorteil sei zudem, zu verschiffende Ware den Standard-Containerabmessungen anzupassen. „Durch die Corona-Pandemie sind die internationalen Lieferketten offenkundig richtig durcheinandergeraten. Sie dürften sich erst im Frühjahr 2022 wieder normalisieren“, prognostizierte wenig verheißungsvoll Arbeitskreisvorsitzender Michael Kröhl, Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG.

Im weiteren Verlauf der Sitzung befassten sich die rund 30 teilnehmenden Unternehmensvertreter mit dem Thema Brennstoffzellenantriebe. „Der Trend nimmt deutlich Fahrt auf: Immer mehr zugelassene Fahrzeuge, Lkw, Busse, Stapler und Niederflurfahrzeuge sind bereits mit dieser Technik unterwegs“, erklärte Dominik Eichbaum, der bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Siegen den Themenbereich Elektromobilität und Digitale Infrastruktur verantwortet. Er stellte die Gestaltung der urbanen Wirtschaftsverkehre mit Wasserstoff als alternative Antriebs- und Speichertechnologie vor. Die Flurförderzeug-Branche (Hubwagen, Gabelstapler etc.) sei schon lange Vorreiter für Elektromobilität – und nun auch für die Wasserstofftechnologie. Seit einiger Zeit würden immer häufiger E-Stapler als Alternative zu Staplern mit Verbrennungsmotoren nachgefragt. Über die Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten dieser Technologie referierten Stefan Prokosch, Linde Material Handling GmbH aus Aschaffenburg, und Sven Kuhnert, Richter Fördertechnik GmbH & Co. KG, Herborn.

Im abschließenden Austausch wurden die ersten Erfahrungen mit den Auswirkungen der Straßenverkehrsordnung-Novelle (StVO-Novelle), der neuen Gebührenverordnung sowie die Herausforderungen im Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwerlasttransporte (VEMAGS-Antragsverfahren) thematisiert. Jörn Demmer, STL Logistik AG, beklagte die enorme Gebührensteigerung im Genehmigungsverfahren: „Nach der Neuregelung der Gebührenstruktur zum Start des Jahres sind für uns die Kosten wie erwartet explodiert. Dabei sind die bisherigen Gebühren für innerdeutsche Genehmigungen auf 300 € bis 1.300 € je nach Komplexität angestiegen – eine Verteuerung um 400 bis 500 %. Das eigentliche Ziel der neuen Gebührenordnung bestand unter anderem in der besseren Vergleichbarkeit und Transparenz in diesem Prozess. Für uns fühlt es sich aber eher so an, als wäre der Prozess undurchsichtiger denn je.“

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