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Nr. 073: Gravierende Folgen der StVO-Novelle für Schwertransporte befürchtet

28.09.2020 | Wenn diese Regelungen im kommenden Jahr wirksam werden, dann droht ein Super-GAU bei den behördlichen Bearbeitungszeiten für Schwertransportanträge!“ Mit dieser Einschätzung steht Fabian Jung (Spedition Bender GmbH) nicht alleine. Ganz im Gegenteil. Die IHK Siegen hatte zu einem fachlichen Austausch zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und deren Auswirkungen auf die Großraum- und Schwertransporte eingeladen. Der Tenor unter den anwesenden Spediteuren war einhellig: Die Rahmenbedingungen für den Transport großer und schwerer Erzeugnisse werden sich mit dem Jahreswechsel spürbar verschlechtern, wenn nicht die Notbremse gezogen wird. Trübe Aussichten also für die Sondertransporte, auf die die ohnehin gebeutelte heimische Industrie angewiesen ist.

Zentraler Stein des Anstoßes: Die örtliche Zuständigkeit wird neu geregelt. In Deutschland müssen bei Schwertransporten sowohl der Einsatz des Transportfahrtzeuges als auch die vorgesehene Transportroute behördlich genehmigt werden. Constanze Muschter, geschäftsführender Vorstand der Genossenschaft für Schwertransporte und Kranarbeiten (Genosk eG), ging auf die Änderungen im Detail ein. Bislang können die Anträge bei verschiedenen Straßenverkehrsbehörden gestellt werden: dort, wo der Transport startet oder da, wo der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Dadurch verteilt sich die Antragslast räumlich. Dies soll nun stark eingeschränkt werden: Ab Januar sollen Einzel-Anträge nur noch am Start- und am Zielort des Transportes gestellt werden können. „Wir erwarten hierdurch deutliche Verzögerungen bei der ohnehin schon langwierigen Bearbeitung von Genehmigungsanträgen. Einige kleine Straßenverkehrsbehörden werden es mit einer Flut an Anträgen zu tun bekommen, andere werden ihr fachkundiges Personal plötzlich mit anderen Aufgaben auslasten müssen.“

Häufig kennen sich die Mitarbeiter in den Speditionen und die Behördenvertreter durch unzählige Kontakte. Probleme können pragmatisch gelöst werden, ohne immer wieder „bei Adam und Eva“ beginnen zu müssen. Die Neuregelung droht dies zu ändern. Die Zeiten eines festen Kundenstamms könnten dann der Vergangenheit angehören. Jörg Reichmann (STL-Logistik AG): „Niemand kann aktuell vorhersehen, wie sich die Antragsströme verteilen werden. Die Behörden können personell überhaupt nicht planen und sich vorbereiten. Die Folgen werden wir zu spüren bekommen. Das ist ein unerträglicher Zustand!“

Dies werde dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Unternehmen im heimischen Wirtschaftsraum zu schwächen, ist sich auch Peter Bender, Geschäftsführer der Spedition Bender GmbH sicher: „Fast überall in Europa gibt es vereinfachte Verfahren für Schwertransporte. In Deutschland geht man den umgekehrten Weg. Selbst für Fachleute wird es immer schwieriger, bei dem Regelungsdickicht überhaupt noch durchzublicken!“ Die einhellige Forderung: Die Anträge sollen auch weiterhin bei den für den jeweiligen Standort der Unternehmen des Großraum- und Schwertransportes zuständigen Verkehrsbehörden gestellt werden können.

 

Vervielfachung der Transportgebühren

Für Unverständnis sorgt auch eine zweite Neuregelung. Sie betrifft die neue Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, die im Zuge der StVO-Novelle wirksam wird. Constanze Muschter: „Bislang wurden von jeder Genehmigungsbehörde unterschiedlich hohe Gebühren verlangt. Auf diese Weise entstand aus Sicht des Gesetzgebers ein ‚Gebührentourismus‘ der Antragsteller.“ Mit einer bundesweit einheitlichen Gebührenordnung soll hier Abhilfe geschaffen werden. Dies ermögliche zunächst einmal Vorteile, ergänzt IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. „Speditionen und Kunden können sich theoretisch auf transparente und nachvollziehbare Gebührenfestlegungen verlassen. Das könnte die Kalkulation erleichtern.“

Allerdings bereitet auch hier die praktische Umsetzung weitere Sorgenfalten auf der Stirn manch eines Unternehmers: Probeberechnungen zeigten, dass die Gebühren um das Drei- bis Vierfache höher liegen werden, betont etwa Wolfgang Dornseiff (Dornseiff Autokrane GmbH & Co. KG). „Eine solche Kostenexplosion können wir unseren Kunden doch kaum vermitteln.“ Für erneute Unsicherheit sorgt zudem, dass in der Gebührenberechnung jeder Behörde ein Ermessensspielraum bei der Aufwandsbewertung zugebilligt ist.

Die Befürchtung: Am Ende ist erneut ungewiss, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Thomas Schneider (Kreis Siegen-Wittgenstein) betont, dass man vorgegebene Rahmenbedingungen zwar nicht beeinflussen könne. Gleichwohl versichert der Leiter des Kreisordnungsamtes: „Wir werden alles dafür tun, damit in Siegen-Wittgenstein die Gebührenberechnung so verlässlich und nachvollziehbar wie möglich praktiziert wird. Das liegt nicht nur im Interesse der Antragsteller, sondern auch in unserem eigenen.“

Viele Logistikunternehmen litten nach wie vor ganz erheblich unter den Folgen der Corona-Krise. Wichtig sei daher ein Aufschub der neuen Gebührenordnung von mindestens einem halben Jahr. Die gewonnene Zeit könne dann genutzt werden, um mit Praktikern zu sprechen und die Ausgestaltung weiter zu vereinfachen, erläutert Hans-Peter Langer und kündigt an, dass die IHK zu diesem Thema erneut auf die Politik und den Deutschen Industrie- und Handelskammertag zugehen und den Schulterschluss zu anderen Verbänden und Initiativen suchen werde.

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Ansprechpartner

Hans-Peter Langer

Tel: 0271 3302-313
Fax: 0271 3302400
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