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Ingenieurbüro Walz - Problemlöser auf vielen Ebenen

Text: Christina Spill, Fotos: Christian Wickler

Im Sommer 2013 kam es in Warstein mit 159 schwer verlaufenden Erkrankungen und zwei Todesfällen zum bislang deutschlandweit größten Legionellose-Ausbruch. Als mögliche Quelle identifizierte man unter anderem ein Rückkühlwerk, umgangssprachlich auch als Kühlturm bezeichnet. Es zeigte sich, dass bei solchen Anlagen die Empfehlungen für einen hygienisch sicheren Betrieb oft nur unzureichend umgesetzt wurden. Konsequenz: die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gemäß der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV), die 2017 in Kraft trat – und die Experten wie Pascal Walz auf den Plan rief.

Der 35-jährige gebürtige Stuttgarter hat erst kürzlich seine Büroräume im Siegener Stadtteil Kaan-Marienborn bezogen. 2012 kam der Umweltschutz- und Sicherheitsingenieur der Liebe wegen ins Siegerland. Anfang 2019 wagte er dann den Schritt in die Selbstständigkeit. Er bietet mit seinem Ingenieurbüro Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Umweltschutz für kleine und große Unternehmen aus der Industrie. Walz ist ein von der IHK Siegen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 14 der 42. BImSchV. Dieses Regelwerk wird umgangssprachlich auch „Legionellenverordnung“ genannt und erlegt den Anlagenbetreibern eine Reihe von Pflichten auf, die die Bevölkerung schützen sollen. Die Betreiber müssen ihre Anlagen regelmäßig warten, für die Instandhaltung sorgen und von einem Labor entsprechende Proben nehmen lassen. Alle fünf Jahre überprüfen Sachverständige wie Pascal Walz den ordnungsgemäßen Ablauf vor Ort. Nur rund 65 solcher Experten gibt es derzeit im Bundesgebiet.

Das Wirkprinzip der Anlagen ist immer ähnlich: Wasser fließt hindurch, wird über Düsen verteilt – ein Teil des Wassers verdunstet, und dadurch wird das restliche Wasser abgekühlt. Das Wasser fließt von oben nach unten. Gleichzeitig gibt es einen gegenläufigen Luftstrom. Das Problem besteht darin, dass mit den Tröpfchen, die mit diesem Luftstrom aus der Anlage hinausgeblasen werden können, eben auch Legionellen potenziell mehrere Kilometer weit verteilt und dann eingeatmet werden, wenn sie sich denn in der Anlage befinden. Eine Überprüfung durch den Sachverständigen besteht zum einen aus einer technischen Begutachtung: Funktioniert die Anlage? Gibt es Auffälligkeiten wie zum Beispiel Totleitungen (Stagnationszonen), in denen sich im stehenden Wasser Mikroorganismen vermehren könnten? Da sich die Anlagen häufig auf Dächern befinden und von oben schlecht einsehbar sind, kommt teilweise eine Kameradrohne für die Überprüfung zum Einsatz. Zum anderen gilt es, das Betriebstagebuch zu überprüfen. Darin werden die selbst durchgeführten Kontrollen genauso wie Laboruntersuchungen festgehalten. Die Anlagen sind außerdem online in einem speziellen Kataster durch die Anlagenbetreiber zu registrieren. Die Berichte werden später mit einer qualifizierten elektronischen Signatur digital verschickt und archiviert. „So gelingt es mir, ein nahezu papierfreies Büro zu führen“, erklärt Walz.

Die Aufträge zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz bringen im Gegensatz zum Einsatz als Sachverständiger eher langfristige Zusammenarbeiten mit den Firmen. Wenn er die Betreuung eines Unternehmens übernimmt, plant Walz über das Jahr verteilt ein gewisses Stundenkontingent für die Beratung, die Teilnahme an Begehungen und Sitzungen sowie die Erstellung von Berichten ein. Als externer Umweltschutzbeauftragter stellt er zum Beispiel sicher, dass Betriebe ab einer gewissen „Umweltrelevanz“ korrekt mit Abfällen und Emissionen verfahren oder auch gefährliche Stoffe und Abfälle ordnungsgemäß aufbewahren, verwenden und entsorgen. Wenn etwa zur Werkstoffprüfung im Labor Chemikalien zum Einsatz kommen bzw. als Abfall übrigbleiben, müssen die Lagerung, der Umgang und die Entsorgung gut geplant werden, damit gefährliche Reaktionen bzw. Unfälle verhindert werden. Auch die Überprüfung der entsprechenden Entsorgungswege übernimmt der Experte: Ist das Unternehmen zugelassen? Wo landet der Abfall am Ende? Viele größere Firmen haben außerdem Genehmigungen zur Wasserentnahme aus Brunnen oder dürfen Wasser in die Kanalisation bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auch in ein Gewässer einleiten, zum Beispiel zur Dachentwässerung. Wer über eine eigene Wasseraufbereitungsanlage verfügt, muss ebenfalls sicherstellen, dass das geklärte Produktionswasser ordnungsgemäß abfließt. Als Gewässerschutzbeauftragter überprüft Pascal Walz die Einhaltung der behördlichen Vorgaben. Er weist die Unternehmen gegebenenfalls auf Mängel oder Unzulänglichkeiten hin und fasst seine Ergebnisse zusammen. Wer etwa einen großen Industrieofen betreibt und Schadstoffe in die Luft emittiert, benötigt auch dafür eine Genehmigung, mit der wiederum entsprechende Grenzwerte und Pflichten einhergehen. So muss zum Beispiel alle drei Jahre durch eine Messstelle bestätigt werden, dass die Abgasgrenzwerte der Abluft eingehalten werden.

Während Walz als Umweltschutzbeauftragter in der Regel nur für größere Unternehmen tätig ist, betrifft das Thema Arbeitssicherheit eigentlich alle Firmen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis hin zum Global Player. Der Experte ist beispielsweise in Kitas, Bauunternehmen, im Stahlwerk oder in Vereinen unterwegs. Er prüft, ob die geltenden Arbeitssicherheitsregeln eingehalten werden, und berät seine Kunden bei der Umsetzung. Dies betrifft organisatorische und technische Aspekte. Sind genügend Verbandkästen, Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Sicherheitsbeauftragte vorhanden? Sind die Fluchtwege markiert und frei? Entsprechen die bestehenden Maschinen den geltenden Sicherheitsanforderungen?

Neben „klassischen“ Gefährdungsbeurteilungen führt Walz Beurteilungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durch: Steht ein Mitarbeiter, der eigentlich noch ganz andere Aufgaben übernehmen könnte, permanent am Fließband, kann er schnell unterfordert sein; umgekehrt entsteht eine Überforderung, wo Leistungen und Fähigkeiten erwartet werden, die der Einzelne nicht erbringen kann. Mithilfe standardisierter Fragebögen und in Workshops spürt Pascal Walz diese Gefährdungen auf. „Ich kann aber natürlich keinen Psychologen ersetzen“, stellt der 35-Jährige klar. „Außerdem kann ich nur das beurteilen, was die Leute auf der Arbeit erleben. Zum persönlichen Päckchen, das jeder zu tragen hat, gehört aber auch, wie es einem im privaten Umfeld ergeht. Ich kann nur versuchen, die Belastung an der Arbeitsstelle zu erfassen und nach Möglichkeit Hinweise zur Minimierung zu geben."

Ab einer Belegschaft von 20 Personen gibt es für Unternehmen die Forderung, einen Arbeitssicherheitsausschuss zu bilden. Dieser besteht aus der Geschäftsführung, dem Betriebsrat, den Sicherheitsbeauftragten, dem Arbeitsmediziner und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zurzeit berät Walz zunehmend auch zu Arbeitsschutzregeln im Zusammenhang mit Corona: Wie viele Personen dürfen sich maximal in welchen Räumen aufhalten? Welche Reinigungsintervalle sind einzuhalten? Wie sollten Unternehmen mit Besuchern und Fremdfirmen umgehen? „Arbeitgeber haben natürlich auch hier eine Fürsorgepflicht“, erklärt der Experte. „Die Geschäftsführung ist mitverantwortlich dafür, dass sich alle an die Regeln halten.“

Pascal Walz weiß, dass er nicht immer ein gern gesehener „Gast“ in den Betrieben ist. „Manche arbeiten natürlich nur mit mir zusammen, weil sie es eben müssen. Letztlich liegt die Entscheidung darüber, wie sie mit meinen Hinweisen umgehen, in der Verantwortung der Unternehmen.“ Bei seiner Tätigkeit als Sachverständiger sei das noch ein bisschen anders: „In diesen Fällen bin ich in erster Linie als Kontrollorgan der Behörden vor Ort. Da verstehe ich mich aber auch als Hinweisgeber für die offenen Punkte.“ Dennoch sei es manchmal schwierig, eine gute Balance zu finden. Einerseits sage er den Leuten, was sie zu tun haben – nicht immer nur zu deren Freude. Andererseits wolle er natürlich auch weiterhin vertrauensvoll mit seinen Kunden zusammenarbeiten. Eine gewisse Feinfühligkeit sei also immer angebracht. „Ich darf mir jedoch nichts zuschulden kommen lassen. Sollte es tatsächlich einmal zu einem Umwelt- oder einem Personenschaden kommen, wird auch geprüft, ob ich durch meine Beratung dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben habe, sich richtig zu verhalten.“ Auf einen Leitsatz für seine Arbeit angesprochen, erinnert sich Pascal Walz an einen Spruch, den einer seiner Professoren während des Studiums immer mal wieder fallen ließ: „Als Ingenieur müssen Sie Problemlöser sein.“ Mit diesem Satz habe er damals noch nicht so viel anfangen können. „Jetzt aber weiß ich, was er damit gemeint hat. Das sind die schönen Seiten meines Berufs: Man kann Menschen helfen, eine gute Lösung für ihre Probleme zu finden.“

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